Ethischer Kodex

Der Gesellschaft UNIMONT - VMS liegt es sehr daran, ihren guten Ruf aufzubauen, so dass wir uns schon seit der Gründung unserer unternehmerischen Tätigkeit verbindlich dafür entschieden, alle Rechtsvorschriften und die Kultur des ethischen Verhaltens einzuhalten und die allgemein gültigen Grundsätze des Unternehmens zu respektieren.

Durch die Annahme und Einhaltung vom Ethischen Kodex drücken wir unseren Willen aus, ein vertrauensvoller und für sein Handeln verantwortlicher Geschäftspartner zu sein.

Der Ethische Kodex ist keine allgemein verbindliche, rechtliche oder interne Vorschrift der Gesellschaft, sondern eine Zusammenfassung von ethischen Normen, Prinzipien und Anforderungen, welche das Verhalten der Gesellschaft UNIMONT - VMS als ein Ganzes sowie deren einzelner Mitglieder regulieren soll.

Die Grundlage von Vertrauen und Entstehung der Firmenkultur sind Moral und Respekt. Wir alle müssen uns bemühen, die gleiche Verhaltensweisen an den Tag zu legen, welche wir auch von Anderen erwarten und gleichzeitig den Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern sowie weiteren Partnern der Gesellschaft mit Hochachtung gegenüber zu treten.

Unsere Vision ist, eine auf den Kunden orientierte Gesellschaft zu sein, deren Name mit Werten wie Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Qualität in Verbindung gebracht wird.

Unsere Firmenwerte:

  • auf unsere Gesellschaft sind wir stolz
  • unsere Arbeit basiert auf Professionalität, Ehrlichkeit und Respekt
  • der Markt erfordert Qualität und Fachwissen - beides können wir anbieten
  • Selbstverantwortung und Verantwortung den Anderen gegenüber drücken wir durch Wort- und Tatintegrität aus
  • an erster Stelle stehen die Bedürfnisse unseres Kunden
  • Kreativität und Innovation gehören zu unseren Prinzipien
  • jeder Angestellte ist ein Teil des Teams
  • Hochachtung zur Arbeit Anderer bringt uns nach vorne

1. KORREKTES VERHALTEN ZUR EXTERNEN UMGEBUNG

Wir wollen zum Aufbau von guten Geschäftsbeziehungen beitragen und in der transparenten Marktumgebung erfolgreich sein. Den Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern gegenüber verhalten wir uns korrekt und verantwortungsbewusst.

Unsere Angestellten sind verpflichtet, jegliches unkorrektes Verhalten und Missbrauch oder Verschweigen von wichtigen Informationen zu vermeiden.

Für unzulässig halten wir jegliche Korruptionspraktiken, denn sie sind ein Zeichen für mangelnde Ehrwürdigkeit, Solidarität und ein Hindernis für gute Funktionalität unserer Gesellschaft.

Die Gesellschaftsbeziehungen sowie -operationen müssen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften sein. Wir halten uns an den Maßnahmen gegen Legalisierung von Erträgen aus Straftaten.

In der Beziehung zum Kunden

  • verhalten wir uns professionell und ehrlich,
  • für die Zufriedenheit des Kunden tun wir das Maximum,
  • über unsere Produkte und Dienstleistungen führen wir nur wahrheitsgemäße und aktuelle Informationen an,
  • wir vermeiden den Verkauf von nicht qualitativen Produkten oder Dientsleistungen sowie Mogel-Werbung,
  • wenn wir aufgrund von äußeren Umständen den Wunsch oder die vereinbarten Forderungen des Kunden nicht erfüllen können, fangen wir eine gemeinsame Besprechung mit dem Ziel an, eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten annehmbar ist,
  • bei der Kundengewinnung setzen wir lediglich legitime Geschäftsmethoden ein.

In der Beziehung zu Geschäftspartnern

  • bei den Verhandlungen treten wir ohne Verschweigen von relevanten Informationen, unlautes Verhalten oder jegliche Form von Manipulation auf,
  • das Schaffen von gleichen Bedingungen für alle, ist für uns verbindlich,
  • bei der Geschäftspartnerauswahl handeln wir im Einklang mit den Regeln des wirtschaflichen Wettbewerbs,
  • die Einhaltung von vereinbarten vetraglichen und finanziellen Verpflichtungen ist für uns verbindlich,
  • wenn wir die vereinbarten Forderungen nicht erfüllen können, fangen wir eine gemeinsame Besprechung mit dem Ziel an, eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten annehmbar ist,
  • für Geschäftspartner und deren Angestellte, welche sich auf den Arbeitsplätzen oder in den Räumen der Gesellschaft befinden, schaffen wir eine sichere Arbeitsumgebung und gleichzeitig verlangen wir die Einhaltung von allen Sicherheitsvorschriften, die in unserer Gesellschaft gelten.

In der Beziehung zur Konkurrenz

  • wir respektieren die Regeln des Konkurrenzkampfes, halten uns an Gesetzen und Rechtsvorschriften,
  • auf dem Markt setzen wir uns durch Qualität unserer Produkte und angebotenen Dienstleistungen durch,
  • es ist für uns verbindlich, unsere Marktstellung nicht zu missbrauchen,
  • wir machen keine Form des unlauteren Wettbewerbs geltend,
  • wir versuchen nicht, vertrauliche Informationen über die Konkurrenz auf unehrlichen und ungesetzlichen Wegen zu gewinnen,
  • dem guten Ruf der Konkurrenzfirmen fügen wir keinen Schaden zu.

In der Beziehung zu Staatsorganen, Region und Gesellschaft

  • wir bemühen uns um den Aufbau von korrekten Beziehungen zu Staat, Organen der Staatsverwaltung und der gesamten Gesellschaft, indem wir allen Verpflichtungen nachgehen, welche uns durch die entsprechenen Rechtsvorschriften auferlegt wurden,
  • wir respektieren und halten alle gesetzlichen Regeln ein, wir handeln im Einklang mit der geltenden Legislative,
  • wir achten auf Transparenz der finanziellen Transaktionen,
  • wir stellen rechtzeitig komplette und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung,
  • durch ihre Sponsortätigkeit unterstützt die Gesellschaft sportliche und kulturelle Aktivitäten.

2. BEZIEHUNGEN IN DER GESELLSCHAFT

„Der Wert der Gesellschaft wird an dem Wert der Menschen gemessen, aus denen sie besteht.”

Außer einer Vision braucht eine erfolgreiche Gesellschaft Strategien, qualitative Produkte und Dienstleistungen und vor allem qualitative Arbeitsteams, welche aus leistungsfähigen und motivierten Menschen bestehen.

Die Angestellten sind für uns wichtig, daher bemühen wir uns, auf dem Arbeitsplatz eine Atmosphäre von gegenseitigem Vetrauen, von Hochachtung und Respekt zu erzeugen, denn ohne diese Werte kann man nicht zusammenarbeiten. Wir verlangen, dass auch jeder Mitarbeiter unserer Gesellschaft in diesem Sinne handelt.

Als Arbeitgeber bieten wir Chancengleichheit. Schon im Bewerbungsprozess verhalten wir uns unvoreingenommen und gerecht.

Wir achten darauf, dass ein neuer Angestellter in unser Kollektiv gut “eingearbeitet” wird, denn die Identifizierung mit der Firmenkultur ist nicht nur für seine Anpassung, sondern auch für seinen Werdegang in der Gesellschaft wichtig. Die Art der Identifizierung der Angestellten in der Firma und wie sie sich darin fühlen, unterstützt ihre Zufriedenheit und Arbeitsergebnisse.

Bei Problemlösungen überlassen wir den Angestellen genügend Handlungsraum zu Eigeninitiative und Präsentation eigener Vorschläge sowie Ansichten, durch die sie zur Verbesserung von Handlungsprozessen innerhalb der Gesellschaf beitragen können.

Diskriminierung und Belästigung

Es ist unser Ziel, Diskriminierung, Erniedrigung und Belästigung vorzubeugen. Unter den Angestellten ist jegliche Form der Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand usw. verboten.

Wir respektieren die menschliche Würde. Für unzulässig halten wir Erniedrigung, Einschüchterung und sexuelle Belästigung.

Auf dem Arbeitsplatz setzen wir Toleranz durch, wir vermeiden üble Nachrede und Verleumdung. Entstandene Konflikte lösen wir innerhalb der Gesellschaft und die Lösung suchen wir mit maximalem Einsatz.

Jegliche Störung der Arbeitsmoral oder der ethischen Normen der Gesellschaft muss der Angestellte seinem direkten Vorgesetzten melden.

Motivation

Die Gesellschaft legt Nachdruck auf die fachliche und persönliche Entwicklung seiner Angestellten. Wir schaffen Bedingungen für die Entwicklung ihrer Kenntnisse, Handfertigkeit, Fähigkeiten und gleichzeitig erwarten wir von den Angestellten, dass sie die angebotenen Entwicklungsmöglichkeiten aktiv nutzen.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, gerechte Lohnpolitik zu verwirklichen, welche auch die individuellen Arbeitsergebnisse und Aktivität des Angestellten in Bezug auf die wirtschaftlichen Ergebnisse der gesamten Gesellschaft wiederspiegeln wird.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

In der Gesellschaft schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen. Die Grundsätze der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit bei der Arbeit, Prävention vor Risiken, welche Arbeitsunfälle, Krankheiten oder andere Gesundheitsschädigungen verursachen, befinden sich in unseren internen Vorschriften DGUV und Br.-Sch. - wir gewährleisten regelmäßige Schulungen, bei denen unsere Angestellten die Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes lernen.

Jeder Angestellte ist für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften verantwortlich und achtet darauf, dass er sich selber, seine Mitarbeiter oder andere Personen keiner Lebens- oder Gesundheitsgefährdung aussetzt und dadurch der Gesellschaft keine materiellen Schäden verursacht.
Bei der Arbeit muss er persönliche Arbeitsschutzmittel benutzen. Auf dem Arbeitsplatz und in den übrigen Räumlichkeiten der Gesellschaft dürfen weder Alkohol sowie Rauschmittel oder psychotrope Substanzen aufbewahrt oder konsumiert werden, noch darf der Angestellte unter deren Einfluss mit der Arbeit beginnen. In der Arbeitszeit darf der Angestellte die Anderen nicht zum Konsum dieser Substanzen anspornen.
Falls auf dem Arbeitsplatz gefährliche Arbeitsbedingungen oder ungünstige Umstände entstehen, welche einen Arbeitsunfall verursachten oder verursachen könnten, die eine direkte Lebens- und Gesundheitsgefährdung der Angestellten darstellen, muss dies sofort gemeldet werden.
Schutz des guten Rufes und des Gesellschaftseigentums

Durch ihr Verhalten, Auftreten und Aussehen in der Öffentlichkeit repräsentieren die Angestellten nicht nur sich selbst, sondern auch die Gesellschaft, für die sie arbeiten. Die Gesellschaft erwartet, dass sie sich professionell verhalten, den guten Ruf der Gesellschaft ehren und deren Interessen, materiellen Reichtum und geistiges Eigentum schützen.

Jeder Angestellte muss das materielle Eigentum der Gesellschaft - wie Telefone, Computer-Ausstattung oder elektronische Post - effektiv schützen und nutzen. Er versucht den Verlust oder die Beschädigung dieses Eigentums zu vermeiden. Die Nutzung dieses Eigentums für andere als arbeitsbedingte Zwecke muss im Einklang mit den internen Vorschriften der Gesellschaft sein. Der Angestellte leiht sich selber oder Anderen dieses Eigenum nicht ohne reguläre Zustimmung aus und er eignet sich dieses Eigentum auch nicht an.
Die Gesellschaft verlangt auch eine effektive Nutzung der Arbeitszeit, welche ein nicht materielles Eigentum der Gesellschaft darstellt. Es ist unzulässig, die Arbeitszeit zwecks Klärung persönlicher Angelegenheiten zu nutzen.

Interessenkonflikt

Beim Interessenkonflikt handelt es sich um eine Situation, in der persönliche Aktivitäten, Interessen des Angestellten, seiner Familienangehörigen seine Arbeitszeit oder die effektive Funktionalität der Gesellschaft stören. Von den Angestellten verlangen wir, dass sie sich ethisch verhalten und solches Handeln vermeiden.

Als Interessenkonflikt kann man Folgendes einstufen:

  • Aufnehmen von einer Tätigkeit, die den Interessen unserer Gesellschaft widerspricht,
  • Nutzung von Informationen oder Eigentum der Gesellschaft für private Zwecke,
  • unternehmerische Tätigkeit oder ein anderes Arbeitsverhältnis, welches die Arbeitsleistung des Angestellten beeinflusst

Da eine abschließende Auflistung aller möglichen aktuellen oder potentiellen Interessenkonfliktsituationen nicht möglich ist, wird jede konkrete Situation individuell ausgewertet. Daher ist es notwendig, über solche Tatsache den eigenen Vorgesetzen zu informieren, welcher im Einklang mit den entsprechenden Vorgehensweisen die Gesellschaftsleitung informiert, welche dann entscheidet, ob es sich um einen Interessenkonflikt handelt oder nicht.

Geschenke und Belohnungen (Geschenke, Aufmerksamkeiten, Bewirtungen und andere Vorteile)

Die Gesellschaft UNIMONT - VMS missbraucht ihre Marktstellung nicht. Für all ihre Geschäftspartner schaffen wir die gleichen Bedingungen. Unsere unternehmerischen Aktivitäten üben wir ehrlich und ethisch aus.

Von bestehenden, resp. potentiellen Geschäftspartnern nehmen wir keine Geschenke oder andere Vorteile an, deren Wert höher ist, als es in der gewöhnlichen Geschäftspraxis zulässig ist.

Im Einklang mit den Prinzipien unserer Gesellschaft verteilen wir nur symbolische Geschenke und Aufmerksamkeiten, die uns dabei helfen, gemeinsame Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Als Gegenleistung werden dabei keine konkreten Entscheidungen oder Handlungen erwartet.

Auch unsere Angestellten dürfen bei der Ausübung ihrer Arbeit keine Geschenke und Bewirtungen annehmen oder anbieten, die die Entscheidungen der Gesellschaft oder ihrer Geschäftspartner beeinflussen könnten. Wenn ein Angestellter feststellt, dass eine Geschenkannahme den hier angeführten Regeln widerspricht, gibt er das Geschenk zurück. Geld als Gegenwert ist in Form eines Geschenkes in keinem Fall zulässig.

3. SCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN

Schutz von vertraulichen Informationen und Verschwiegenheit

Zu vertraulichen Informationen gehören alle nicht öffentlichen Informationen, die durch die Konkurrenz genutzt werden könnten oder deren Veröffentlichung der Gesellschaft schaden könnte.

Wir legen Nachdruck auf Absicherung und Schutz von vertraulichen Informationen unserer Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, sowie auch auf das Geschäftsgeheimnis.

Von den Angestellten verlangen wir Verschwiegenheit in Bezug auf vertrauliche Informationen, die sie bei der Ausübung ihrer Arbeit erfuhren. Gleichzeitig müssen sie sie vor Missbrauch und unberechtiger Gewährleistung schützen und dürfen sie nur dann benutzen, wenn dies im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und geltenden Rechtsvorschriften ist.

Daten- und Privatschutz

Genauso verantwortungsbewusst behandeln wir auch den Schutz von Daten privater Personen, über die wir verfügen. Persönliche Daten gewinnen wir im Sinne von geltenden Rechtsvorschriften nur zum konkreten Zweck und bewahren sie nicht länger als für eine erforderliche Zeit.

Zugang zu diesen Daten haben nur berechtigte Personen. Diese sind verpflichtet, solches Verhalten zu vermeiden, welches zum Datenmissbrauch oder zur Nutzung dieser Daten durch Unbefugte führen könnte.

In der Gesellschaft wird das Recht der Angestellten auf Privatsphäre respektiert, vor allem durch Geltendmachung von allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.

Die Pflicht der Angstellten, vertrauliche Informationen sowie persönliche Daten zu schützen und Verschwiegenheit zu bewahren, dauert in der gesamten Zeit des Arbeitsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung an.

4. UMWELTSCHUTZ

Der Gesellschaft UNIMONT - VMS liegt es an der Qualität der Umwelt, so dass wir uns bei unserer unternehmerischen Tätigkeit um die Gewährleistung des Gleichgewichtes zwischen ökonomischen Interessen und Umweltschutzanforderungen bemühen.

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen, Umweltschutz-Rechtsvorschriften und internen environmentalen Vorgehensweisen ist für uns verbindlich. Wir setzen präventive Maßnahmen ein, welche environmentale Risiken verringern. Unser Betrieb wird so instandgehalten und kontrolliert, dass solches unannehmbares Risiko vermieden wird.

Wir produzieren keine Stoffe, welche Verschmutzung von unterirdischem oder Oberflächenwasser verursachen. Durch geeignete Maßnahmen versuchen wir, den Verbrauch von energetischen Quellen zu verringern. Genauso verantwortungsbewusst behandeln wir unseren Abfall.

Die Einhaltung aller geltenden Umweltschutz-Vorschriften gehört zu den Pflichten von jedem unserer Angestellten. Ihre Umweltschutzbewusstheit wird durch entsprechende Schulungen in diesem Bereich erhöht.

Der Angestellte ist verpflichtet, sich mit den ungünstigen Einflüssen bekannt zu machen, welche seine Arbeit auf die Umwelt hat und diese dann mit Rücksicht auf festgesetzte Arbeitsvorgehensweisen auszuüben.

Wenn ein Angestellter von einem realen oder möglichen schädlichen Einfluss auf die Umwelt erfährt, der durch den Gesellschaftsbetrieb verursacht wurde, muss er davon sofort den entsprechenden vorgesetzten Angestellten in Kenntis setzen, damit rechtzeitig Maßnahmen getroffen weren könnten.

Kontaktdaten

UNIMONT – VMS, GmbH
M. R. Štefánika 2630/214
093 01 Vranov nad Topľou

www.unimont-vms.sk
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+421 57 488 28 60

tuv

UNIMONT - VMS, s.r.o.

M. R. Štefánika 2630 / 214
SK - 093 01 Vranov nad Topľou
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